Hinweisgeberschutz

Sie möchten Bedenken oder einen konkreten Verstoß hinsichtlich der Rechtmäßigkeit bestimmter Geschäftsvorgänge oder Verhaltensweisen äußern? Nutzen Sie gerne unsere interne Meldestelle, welche Ihnen einen sicheren, vertraulichen – oder auch anonymen – Weg zur Kommunikation bietet. 

Sie brauchen keine Nachteile zu befürchten, wenn Sie eine Meldung abgeben:

  • Abgegebene Hinweise werden vertraulich behandelt. Dies geschieht im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen. Wir tolerieren keine Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen gegen hinweisgebende Personen.
  • Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Meldungen abgeben unterliegen allerdings nicht dem Hinweisgeberschutz.
  • Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft. Soweit erforderlich werden korrektive Maßnahmen eingeleitet. Es kann notwendig sein, Rückfragen zu stellen.

ABGABE VON HINWEISEN/MELDUNGEN

Bitte geben Sie Ihre Meldung so konkret wie möglich an, damit diese angemessen bearbeitet und untersucht werden kann.

Sie können sich hierbei an den W-Fragen orientieren: Wer? Was? Wann? Wo? Wie?

Wer? Wer ist involviert? Wer hat möglicherweise einen Verstoß begangen? Wer ist betroffen? Sie müssen Ihre Identität nicht preisgeben – allerdings kann dies die Bearbeitung erleichtern.

Was? Was ist passiert? Welchen Verstoß gegen Rechtmäßigkeit vermuten Sie? Hier könnten im Verlauf auch weitere Informationen erforderlich sein. Die interne Meldestelle gewährleistet eine Kommunikation im Anschluss, die anonym oder vertraulich stattfindet.

Wann? Wann haben die geschilderten Ereignisse stattgefunden. Möglichst Datum und Uhrzeit.

Wo? Land, Standort, Werk, Abteilung, Dienststelle, Ort des Fehlverhaltens.

Wie? Beschreiben Sie das Beobachtete möglichst genau. Wie haben sich involvierte Personen verhalten?

ALLGEMEINES ZUR DATENVERARBEITUNG

Bitte geben Sie Ihre Meldung so konkret wie möglich an, damit diese angemessen bearbeitet und untersucht werden kann.

Sie können sich hierbei an den W-Fragen orientieren: Wer? Was? Wann? Wo? Wie?

Wer? Wer ist involviert? Wer hat möglicherweise einen Verstoß begangen? Wer ist betroffen? Sie müssen Ihre Identität nicht preisgeben – allerdings kann dies die Bearbeitung erleichtern.

Was? Was ist passiert? Welchen Verstoß gegen Rechtmäßigkeit vermuten Sie? Hier könnten im Verlauf auch weitere Informationen erforderlich sein. Die interne Meldestelle gewährleistet eine Kommunikation im Anschluss, die anonym oder vertraulich stattfindet.

Wann? Wann haben die geschilderten Ereignisse stattgefunden. Möglichst Datum und Uhrzeit.

Wo? Land, Standort, Werk, Abteilung, Dienststelle, Ort des Fehlverhaltens.

Wie? Beschreiben Sie das Beobachtete möglichst genau. Wie haben sich involvierte Personen verhalten?

KANÄLE DER INTERNEN MELDESTELLE

Wir bieten einen Online-Meldekanal an, über den Hinweise auch anonym abgegeben werden können.
Online-Meldekanal: https://app.getdiscloser.com/schenk-tanktransport/

Passwort: Sie erhalten ein Zugangspasswort, welches einmalig nur an Sie vergeben wird. Bei weiterer Kommunikation werden Sie gebeten dieses stets anzugeben, um sich so zu identifizieren. Bitte geben Sie dieses Passwort an keine weiteren Personen / Mitarbeiter weiter.

Außerdem bieten wir eine Telefon-Hotline an, über die Hinweise auch anonym abgegeben werden können.

Telefon-Hotline: 0800 988 60 65 (Kostenfrei aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) 
(Montag – Freitag (außer an Feiertagen) von 9:00 – 12:00 Uhr sowie 13:00 – 16:00 Uhr)

Telefonkanal-Passwort: Bitte halten Sie hierbei Stift und Papier bereit. Ihr Zugangspasswort erhalten Sie mündlich.

Auf Verlangen (über den Online- oder den Telefon-Kanal) kann Hinweisgebern auch eine persönliche Zusammenkunft mit einem Ombudsmann ermöglicht werden.

Die oben genannten Meldekanäle werden durch einen Drittanbieter zur Verfügung gestellt.

WIE GEHT ES NACH IHRER MITTEILUNG WEITER?

Innerhalb einer Frist von 7 Tagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihrer Meldung. Die Meldung wird geprüft, entsprechende Folgemaßnahmen werden in die Wege geleitet und innerhalb von 3 Monaten werden Sie über den Bearbeitungsstand sowie die ergriffenen Folgemaßnahmen informiert.

Alle personenbezogenen Daten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.